Club
Die Hausordnung wurde aufgestellt, damit Mietglieder, Gäste und andere Anwesende, die gleiche Interessen verfolgen, sich in der Gemeinschaft mit Respekt und Achtung begegnen, sowie Körperliches, Sachliches und Geistiges Eigentum geschützt wird.
Jedes Mitglied oder Gast hat sich an die Hausordnung zu halten.
Der Aufenthalt in den Vereinsräumen geschieht auf eigene Gefahr.
Die Einrichtung und Gegenstände des Vereines sind verantwortungsbewusst und mit Sorgfalt zu behandeln.
Für mitgebrachte Dinge, übernimmt der Verein, keine Haftung.
Schadensfälle sind sofort einem anwesenden Vorstands Mitglied zu melden.
Über Schadenersatz eines Schadenfalles, entscheidet der Vorstand.
Mitglieder so wie Gäste müssen bei Veranstaltungen reservieren, wenn sie an diesem Tag anwesend sein möchten.
Jedes Mitglied kann seinen Partner mitbringen, auch wenn dieser kein Mitglied ist, muss jedoch für dessen Handlungen, die Verantwortung übernehmen.
Wenn Gäste andere Gäste mitbringen, übernehmen sie gegenseitig die Verantwortung für Handlung und Konsumation.
Mitgebrachte Gäste können jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von der Vereinsleitung abgelehnt werden.
Gäste deren Partner Mitglieder sind, bezahlen den Gästepreis auch dann, wenn der Partner als Mitglied, die Bezahlung übernimmt.
Das Mitbringen, Handeln mit Drogen oder Waffen, wird mit sofortigem Ausschluss aus dem Verein, lebenslangen Locationverbot geahndet und zur polizeilichen Anzeige gebracht.
Stark alkoholisierte Mitglieder oder Gäste, werden bei unangenehmen Auffallen, von der Vereinsleitung für den restlichen Abend ausgeschlossen.
Streitende Mitglieder oder Gäste werden von der Vereinsleitung für den restlichen Abend, oder für immer, aus dem Verein ausgeschlossen.
Körperliche Angriffe auf Personen, im und vor dem Vereinslokal werden zur polizeilichen Anzeige gebracht.
Mitglieder und Gäste haben sich respektvoll gegeneinander zu verhalten.
Hygiene Räume sind so zu verlassen, wie man sie selbst gerne vorfinden würde.
Für Sauberkeit und ordentliche Zustände sind Gäste und Mitglieder selbst Verantwortlich. Bei nichteinhaltung werden 40.- für Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Bei Vereinsahngelegenheiten, sind den Vorstands Mitgliedern folge zu leisten.
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann das Mitglied oder Gast für gewisse Zeit oder für immer, aus dem Verein ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung obliegt nur Vorstandsmitgliedern, wobei diese Entscheidung nur mit Rücksprache von Obfrau/Mann endgültig ist.
Nicht aufgeführte Verstöße gegen Verhaltensregeln im Verein, werden von der Vereinsleitung vor Ort entschieden.
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Copyright 2009 by Ernest Floyd